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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedinungen für Verbraucherverträge (01/2023)

1. Anwendungsbereich und Begriffsbestmmungen

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Verträge der Andree Jabin Gartengestaltung, Leinfelden-Echterdingen (vormals: Terra Domo Natursteine GmbH i.L., Filderstadt) -„Verkäufer“- mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB -„Käufer“- über den Verkauf von Waren, insbesondere Baustoffen.

Für Verträge, an welchen kein Verbraucher beteiligt ist, gelten die besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Unternehmensverkehr.

1.2 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist eine natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist gem. § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

2. Vertragsschluss

 

2.1 Soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, stellen in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote des Verkäufers nur Aufforderungen an den Käufer dar, dem Verkäufer definitive Vertragsangebote zu unterbreiten („invitatioad offerendum“). An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 10 Werktage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, Vertragsangebote des Käufers innerhalb von zehn Werktagen anzunehmen. In diesem Zeitraum ist der Käufer an seine Vertragserklärungen gebunden. Bestätigungen des Zugangs eines Angebots des Käufer stellen als solche noch keine Vertragsannahme durch den Verkäufer dar.

2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer getroffen werden, sind zu Nachweiszwecken zu dokumentieren.

2.3 Auf die Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen, die mit Angestellten ohne im Handelsregister eingetragener Vertretungsberechtigung getroffen werden, darf der Käufer nur bei schriftlicher Bestätigung der Vertretungsberechtigung zum Abschluss der Vereinbarung durch die Geschäftsführung des Verkäufers vertrauen.

3. Vertragsinhalt

Für den Vertragsinhalt und den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend, im Falle eines Vertragsangebots des Verkäufers mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.

4. Selbstbelieferungsvorbehalt

Hat der Verkäufer für verkaufte Ware ein kongruentes und konkretes Deckungsgeschäft getätigt und wird der Verkäufer von seinem Vorlieferanten nicht oder nicht vertragsgemäß beliefert, steht ihm innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis der unzureichenden Selbstbelieferung ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, sofern es sich nicht lediglich um eine Leistungsverzögerung des Vorlieferanten handelt und der Verkäufer das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und dem Käufer etwaige bereits erhaltende Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten.

5. Lieferung und Abholung

5.1 Im Falle der Abholung durch im Auftrag des Käufers fahrende Fahrzeuge hat der Käufer dafür zu sorgen, dass

  • die technische Ausstattung der Fahrzeuge den Verladegeräten des Lieferwerkes entspricht und

  • die Abholung durch sachkundiges Personal entsprechend den Richtlinien des Lieferwerkes erfolgt.

5.2 Soweit der Käufer die Ware an einem Standort des Verkäufers erhalten hat,bestätigt er mit deren Übernahme, dass

  • die zulässige Nutzlast des Fahrzeugs, mit dem die Wareabtransportiert wird,nicht überschritten ist,

  • Verlader das Fahrzeug nach ausdrücklicher Anweisung des Kunden beladen hat und die Ladung verkehrssicher verstaut, gesichert sowie gegen Verrutschen und Herabfallen ausreichend befestigt ist und

  • für etwaige Schäden am Fahrzeug, die durch die Beladung verursacht werden, der Kunde selbst haftet.

5.3.   Soweit der Verkäufer durch Vereinbarung die Versendung der Ware übernommen hat, wird die Ware auf Rechnung des Käufers versandt. Befolgt der Verkäufer vom Käufer erteilte Versandvorschriften, geschieht dies ohne eigene Verbindlichkeit auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Soweit der Verkäufer die Versendung der Ware übernommen hat, muss das Transportfahrzeug die vereinbarte Lieferstelle gefahrlos erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfahrtsweg voraus. Die Entladestelle muss so eingerichtet sein, dass die Fahrzeuge ungehindert auf guter Fahrbahn und ohne Wartezeit anfahren und zügig abladen können. Der Lagerort bzw. der Silo-Raum muss bei der Anlieferung betriebs- und aufnahmefähig sein und eine dazu bevollmächtigte Person – gegebenenfalls auch Entladepersonal – muss an der Entladestelle zur Entgegennahme der Lieferpapiere, zur Angabe des Lagerplatzes bzw. des zu befüllenden Silo-Raumes, zur Unterzeichnung des Lieferscheins und ggf. zur Entladung bereitstehen.

5.4   Die Warenrücknahme – außer im Falle von mangelhafter Ware – ist nur nach vorheriger Vereinbarung und innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Auslieferungszeitpunkt bei frachtfreier Rücksendung möglich. Sonderanfertigungen und auf Kundenwunsch besonders beschaffte, beschädigte, verschmutzte und unverkäufliche Ware ist von der Warenrücknahme ausgeschlossen. Die Wiedereinlagerungskosten belaufen sich auf 20 % des Verkaufspreises, mindestens jedoch € 25,00. Die Gutschrift bzw. Erstattung des anteiligen Verkaufspreises erfolgt vorbehaltlich der Warenprüfung auf wiederverkaufsfähigem Zustand. Sämtliche entstandenen Frachtkosten können nicht gutgeschrieben werden.

6. Teillieferungen

Der Verkäufer ist mangels entgegenstehender Vereinbarungen zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. Bei Kontrakten deren Abwicklung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, gilt jede Lieferung als ein abgeschlossenes Geschäft. Eine mangelhafte oder nicht rechtzeitige Teillieferung hat keinen Einfluss auf den Rest des Vertrages.

7. LIeferzeit, Verzugsschaden des Käufers

 

7.1 Lieferfristen beginnen – soweit nicht anders vereinbart – mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Meldung der Versandbereitschaft abgesandt worden ist.

7.2 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, insbesondere die Beibringung vom Käufer zu beschaffender Unterlagen, wie Genehmigungen oder Freigaben, sowie den Eingang einer etwaigen vereinbarten Anzahlung voraus.

7.3 Unbeschadet sonstiger Lösungsrechte haben sowohl der Käufer als auch der Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Dauer eines unvorhergesehenen Leistungshindernisses, das der Verkäufer nicht zu vertreten hat und das auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss ist, wie beispielsweise Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen beim Verkäufer oder einem Lieferanten, einen Zeitraum von einem Monat übersteigt oder die Leistung auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist; das Rücktrittsrecht gilt nur in Fällen unzumutbarer Leistungserschwerungen. Sofern der Verkäufer von Leistungshindernissen nach Satz 1 Kenntnis erhält, wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren.

7.4 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges des Verkäufers sind der Höhe nach begrenzt auf einen Betrag in Höhe von 0,5 % der vereinbarten Nettovergütung pro angefangener Verzugswoche, maximal auf insgesamt 5 % dervereinbarten Nettovergütung, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8. Sollbeschaffenheit der Ware

Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, handelt es sich bei Beschaffenheitsvereinbarungen nicht um garantierte Eigenschaften der Ware. Auch beim Verkauf nach Muster gilt das Muster nur als Anschauungsstück, um den allgemeinen Charakter oder den Typ der Ware darzustellen. Vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarungen sind die Eigenschaften des Musters nicht garantiert.

9. Gewährleistung

 

9.1 Für Mängel leistet der Verkäufer zunächst nach Wahl des Käufers Gewähr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder Nachbesserung der gelieferten Ware („Nacherfüllung“).

9.2 Außer in den Fällen des §281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 BGB bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4BGB verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

9.3 Die Nacherfüllung erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Ware. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Käufers in Bezug auf die Erstlieferung entstehen im Falle mangelhafter Nacherfüllung daher keine Gewährleistungsrechte für die Nacherfüllung und wird die Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang gesetzt.

9.4 Mit Ausnahme für Schadenersatzansprüche des Käufers unter den Voraussetzungen der Ziffer 14 wird die Verjährungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beim Verkauf gebrauchter Ware auf 12 Monate verkürzt, sofern die Lieferung mangelhafter Ware keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.

10. Haftung

10.1 Die Haftung des Verkäufers ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die der Verkäufer Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten.

10.2 Haftet der Verkäufer wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, ist seine Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3 Schadensersatzansprüche, welche von Gesetzes wegen keinVerschulden voraussetzen, bleiben von den Regelungen inAbsatz (1) und Absatz (2) unberührt.

11. Preise

11.1 Die vereinbarten Preise gelten ab Lager des Verkäufers zuzüglich Verpackung und Verladung. Alle Preise sind auf Basis der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Lohn- u. Frachtkostenbasis kalkuliert und sind freibleibend. Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

11.2 Der Verkäufer ist berechtigt, abweichend von der ursprünglichen Vereinbarung seine zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung der Ware gültigen Listenpreise zu verlangen, wenn die Lieferung später als sechs Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll oder ein Dauerschuldverhältnis vorliegt. Übersteigen die zuletzt genannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 5 % und macht der Verkäufer von seinem Preisanpassungs recht Gebrauch, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

11.3 Gutschrift für Paletten erfolgt nach Rücklieferung in einwand-freiem Zustand durch den Kunden an das Lager des Verkäufers unter Abzug der entsprechenden Nutzungsgebühr.

11.4. Dem Käufer eingeräumte Rabatte sollen nur bei reibungsloser Geschäftsabwicklung gewährt werden. Sie entfallen deshalb, wenn

  • über das Vermögen des Käufers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrensbeantragt wird,

  • der Käufer die Forderung nicht innerhalb der ihm gesetzten Zahlungsfrist begleicht,

  • der Käufer mit der Erfüllung anderer Forderungen des Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer in Verzug gerät oder

  • zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aus oder im Zusammenhang mit zugrunde liegenden Vertrag ein Rechtsstreit anhängig wird.

 

12. Zahlungsmodalitäten

12.1 Der Käufer hat die Zahlungsansprüche des Verkäufers, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zu erfüllen.

12.2 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer im Hinblick auf die von ihm geschuldete Vergütung nur in Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Leistungsverweigerungsrecht steht dem Käufer nur wegen Einreden aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.

13. Zahlungsverzug

Der Käufer kommt - vorbehaltlich einer früheren Mahnung - spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug.

14. Schadensersatzpflicht des Käufers statt der Leistung

Steht dem Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Schadenersatzanspruch statt der Leistung gegen den Käufer zu, beläuft sich dieser – ohne Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen des Verkäufers und vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens durch den Verkäufer - pauschal auf 25 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

15. EIgentumsvorbehalt

15.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

15.2 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für ein Verfahren notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

16. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts maßgeblich.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für D-70771 Leinfelden-Echterdingen zuständige Gericht, wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

18. Verbraucherschutz

Alternative Streitbeilegung (VSBG). Das Unternehmen nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

 

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